Erwägungsgrund 1 32015D1835
Die Europäische Verteidigungsagentur (im Folgenden „Agentur“) wurde mit der Gemeinsamen Aktion 2004/551/GASP des Rates eingerichtet, damit sie dem Rat und den Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der Union im Bereich der Krisenbewältigung hilft und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterstützt.