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Binnen fünf Jahren ab Inkrafttreten dieses Beschlusses legt der Leiter der Agentur dem Lenkungsausschuss einen Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses vor, um dessen Überprüfung durch den Rat zu ermöglichen.
Ungeachtet des Absatzes 2 unterbreitet die Kommission innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung dieser Verordnung dem Europäischen…
Die Kommission überprüft spätestens vier Jahre nach Annahme eines Durchführungsrechtsakts oder spätestens 30. August 2027, je nachdem, was zuerst eintritt, und…
Der Rat überprüft den vorliegenden Beschluss alle drei Jahre nach seinem Inkrafttreten oder auf Antrag eines Mitgliedstaats.
Bis zum 12. Dezember 2024 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie vor.…
Der Rat überprüft die Durchführung dieses Beschlusses bis zum 30. Dezember 2007.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.