Art. 8 32020D1639BESCHLUSS (GASP) 2020/1639 DES RATES vom 5. November 2020 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen
Dieser Beschluss wird bei Bedarf und spätestens Ende 2022 überprüft.
Art. 6 32002D0348Der Rat unterzieht die Durchführung dieses Beschlusses binnen zwei Jahren nach seiner Annahme einer Bewertung.
Art. 10 32003D0170Der Rat unterzieht die Durchführung dieses Beschlusses binnen zwei Jahren nach seiner Annahme einer Bewertung.
Art. 2 32021D2111BESCHLUSS (EU) 2021/2111 DES RATES vom 25. November 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits zu der Einsetzung einer Arbeitsgruppe für Fischerei und der Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine Überprüfung findet in jedem Fall bis…