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Bei allen Beschlüssen über die Aufnahme in eine Liste sollte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt werden.
Bei allen Beschlüssen über eine Aufnahme in die Liste wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt.
Bei allen Beschlüssen über die Aufnahme in die Liste wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt.
Unbeschadet des Absatzes 1 muss jede Entscheidung, einen Antrag abzulehnen, die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und den Grundsatz der…
Bei allen Beschlüssen über die Aufnahme in eine Liste sollte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt werden.“
Unbeschadet des Absatzes 1 muss jede Entscheidung, einen Antrag abzulehnen, die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und den Grundsatz der…
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sollte während des gesamten Programmzyklus unter Berücksichtigung der Größe der jeweiligen Verwaltungen der Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.