Erwägungsgrund 13 32015D1863
Die in der Erklärung vom 14. Juli 2015 enthaltenen einschlägigen Bestimmungen umfassen einen Überprüfungsmechanismus und sehen Entscheidungen für Nukleartransfers nach Iran oder Tätigkeiten im Nuklearbereich mit Iran, Beschränkungen bezüglich Waffen und Trägersystemen, sowie für bestimmte Personen und Einrichtungen geltende Maßnahmen zum Verbot der Visumerteilung und zum Einfrieren von Vermögensgegenständen vor.