Erwägungsgrund 9 32015D1863
Die Zusage, alle Nuklearsanktionen der Union nach Maßgabe des JCPOA aufzuheben, lässt den im JCPOA festgelegten Streitbeilegungsmechanismus und die Wiedereinführung von Sanktionen der Union im Falle einer erheblichen Nichterfüllung seitens Irans der von ihm im Rahmen des JCPOA eingegangenen Verpflichtungen unberührt.