Erwägungsgrund 16 32015D1863
Gemäß dem JCPOA wird eine Gemeinsame Kommission bestehend aus Vertretern Irans, und Chinas, Frankreichs, Deutschlands, der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten sowie der Hohen Vertreterin zur Überwachung der Durchführung des JCPOA eingesetzt, welche die ihr im JCPOA zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen wird.