Erwägungsgrund 7 32015D1863
Zudem hat der Rat erneut bekräftigt, dass die Maßnahmen und Zusagen der Union im Rahmen des JCPOA in Bezug auf die Aufhebung der Sanktionen gemäß dem Zeitplan und den detaillierten Vereinbarungen des JCPOA durchgeführt bzw. erfüllt werden und dass die Aufhebung der wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen in Kraft tritt, sobald sich die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) davon überzeugt hat, dass Iran seine im JCPOA niedergelegten Zusagen betreffend den Nuklearbereich erfüllt hat.