Erwägungsgrund 4 32015D1988
Das Abkommen sieht eine Assoziierung zwischen der Union und dem Kosovo mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen und besonderen Verfahren vor. Es enthält ferner Bestimmungen, die in den Geltungsbereich des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) betreffend die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union fallen. Der Beschluss über die Unterzeichnung des Abkommens sollte sich daher auf eine Rechtsgrundlage für eine Assoziierung stützen, die es der Union ermöglicht, in allen unter die Verträge fallenden Bereichen Verpflichtungen einzugehen, und auf die Rechtsgrundlage für Abkommen in den von Titel V Kapitel 2 EUV erfassten Bereichen.