Erwägungsgrund 8 32015D1988
Was die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallenden Fragen betrifft, so ist die Unterzeichnung des Abkommens Gegenstand eines getrennten Verfahrens.
Was die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallenden Fragen betrifft, so ist die Unterzeichnung des Abkommens Gegenstand eines getrennten Verfahrens.