Erwägungsgrund 6 32015D1988
Die Unterzeichnung des Abkommens berührt nicht die Standpunkte der Mitgliedstaaten zum Status des Kosovos, die gemäß den nationalen Gepflogenheiten und dem Völkerrecht festgelegt werden.
Die Unterzeichnung des Abkommens berührt nicht die Standpunkte der Mitgliedstaaten zum Status des Kosovos, die gemäß den nationalen Gepflogenheiten und dem Völkerrecht festgelegt werden.