Erwägungsgrund 7 32015D1988
Darüber hinaus stellen die in diesem Beschluss und dem Abkommen verwendeten Ausdrücke, Formulierungen und Definitionen sowie die Verweise auf die für die Unterzeichnung des Abkommens erforderlichen Rechtsgrundlagen weder eine Anerkennung des Kosovos als unabhängiger Staat durch die Union noch eine derartige Anerkennung des Kosovos durch einzelne Mitgliedstaaten dar, sofern diese nicht zuvor einen solchen Schritt unternommen haben. In diesem Zusammenhang sollte die Union zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens eine entsprechende Erklärung abgeben.