Erwägungsgrund 3 32015D1993
Das Abkommen sollte daher in Bezug auf die Fragen, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Gemeinschaft geschlossen werden.
Das Abkommen sollte daher in Bezug auf die Fragen, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Gemeinschaft geschlossen werden.