Erwägungsgrund 6 32015D1993
Darüber hinaus stellen die in diesem Beschluss und dem Wortlaut des Abkommens verwendeten Ausdrücke, Formulierungen und Definitionen sowie die Verweise auf die für den Abschluss des Abkommens erforderlichen Rechtsgrundlagen weder eine Anerkennung des Kosovo als unabhängiger Staat durch die Gemeinschaft noch eine derartige Anerkennung des Kosovo durch einzelne Mitgliedstaaten dar, sofern diese nicht einen solchen Schritt unternommen haben.