Erwägungsgrund 7 32015D1993
Der Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission im Namen der Gemeinschaft sollte daher in Bezug auf die Fragen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, genehmigt werden —
Der Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission im Namen der Gemeinschaft sollte daher in Bezug auf die Fragen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, genehmigt werden —