Beschluss (EU) 2015/1993 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Genehmigung des Abschlusses — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits durch die Europäische Kommission
In Bezug auf die Fragen, die in den Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, sind die Unterzeichnung und der Abschluss des Abkommens Gegenstand eines getrennten Verfahrens.
Erwägungsgrund 4 32015D1993
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