Erwägungsgrund 10 32015D2071
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Richtlinie 2011/36/EU und die Richtlinie 2012/29/EU gebunden und beteiligen sich deshalb an der Annahme dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Richtlinie 2011/36/EU und die Richtlinie 2012/29/EU gebunden und beteiligen sich deshalb an der Annahme dieses Beschlusses.