Beschluss (EU) 2015/2071 des Rates vom 10. November 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Artikel 1 bis 4 des Protokolls im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren
Die Artikel 1 bis 4 des Protokolls enthalten Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsvorschriften der Union über den Schutz der Opfer von Straftaten. Folglich fallen diese Bestimmungen in den Geltungsbereich von Teil 3 Titel V des AEUV, insbesondere von Artikel 82 Absatz 2.
Erwägungsgrund 7 32015D2071
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