Erwägungsgrund 1 32015D0021
Gemäß Artikel 33 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2014 eine umfassende Bewertung, einschließlich einer Bilanzbewertung, der im Beschluss EZB/2014/3 aufgeführten Kreditinstitute durchgeführt.