Erwägungsgrund 2 32015D0021
Die EZB sollte eine vergleichbar umfassende und eingehende Bewertung wie die im Jahr 2014 durchgeführte umfassende Bewertung derjenigen Kreditinstitute durchführen, die von der damaligen Bewertung nicht erfasst wurden und die nach Erlass des Beschlusses EZB/2014/3 bedeutend geworden sind.