Beschluss (EU) 2015/2108 des Rates vom 16. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts, dem zufolge die Präferenzbehandlungen, die die Union in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) zählenden Mitglieder gewähren will, notifiziert werden sollen und die Zustimmung zu einer über den Markzugang hinausgehenden Präferenzbehandlung eingeholt werden soll
Im Einklang mit den Beschlüssen der WTO-Ministerkonferenz vom 17. Dezember 2011 und 7. Dezember 2013 hat die Union dem CTS am 30. Juli 2015 ihre Absicht signalisiert, die Präferenzbehandlung, die die Union in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister der LDC-Mitglieder gewähren will, vorbehaltlich ihrer erforderlichen internen Verfahren zu notifizieren.
Erwägungsgrund 6 32015D2108
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