Art. 2 32015D2236BESCHLUSS (EU) 2015/2236 DES RATES vom 27. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation hinsichtlich der Verlängerung des Moratoriums über Zölle auf elektronische Übertragungen und des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2227BESCHLUSS (Euratom) 2015/2227 DES RATES vom 10. November 2015 zur Genehmigung der über die Zustimmung zum Abschluss der Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik durch die Europäische Kommission
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2289BESCHLUSS (EU) 2015/2289 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Cabo Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für Bürger der Republik Cabo Verde und der Europäischen Union eingesetzten — Gemischten Ausschusses bei der Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0627BESCHLUSS (EU) 2015/627 DES RATES vom 20. April 2015 über den im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0397BESCHLUSS (EU) 2015/397 DES RATES vom 5. März 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 3, 7, 13, 19, 23, 37, 38, 41, 43, 45, 48, 50, 51, 53, 55, 59, 75, 78, 86, 98, 99, 106, 107, 110, 112, 113, 117, 119, 123, 128 und 129 sowie hinsichtlich der Änderung 2 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 3 über Motorradbremsen und hinsichtlich der Änderung 3 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 4 in Bezug auf das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge (Worldwide Heavy-Duty Certification procedure) zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0285BESCHLUSS (EU) 2015/285 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls 4 zu diesem Abkommen über die Ursprungsregeln durch ein neues, an das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln angeglichenes Protokoll zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.