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Um eine Unterbrechung bestehender und gut funktionierender Praktiken zu vermeiden und eine Rechtskontinuität zu gewährleisten, die keinerlei vorhersehbare negative Auswirkungen hätte, ist es angebracht, dass dieser Beschluss rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 gilt.
Um eine Unterbrechung bestehender und gut funktionierender Praktiken zu vermeiden und eine Rechtskontinuität zu gewährleisten, die keinerlei vorhersehbare…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2015.
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten —
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2015.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Januar 2015.
Diese Maßnahmen sollten rückwirkend ab dem 13. November 2015 gelten —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.