Erwägungsgrund 3 32015D0004
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission werden einheitliche Anforderungen für aufsichtliche Meldungen festgelegt.
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission werden einheitliche Anforderungen für aufsichtliche Meldungen festgelegt.