Art. 2 32015D0001BESCHLUSS (EU) 2015/529 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Januar 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/1)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32015D0047BESCHLUSS (EU) 2016/188 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Dezember 2015 über den Zugriff und die Nutzung elektronischer Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen des SSM durch die Europäische Zentralbank und die nationalen zuständigen Behörden des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (EZB/2015/47)
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D0031BESCHLUSS (EU) 2015/1613 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. September 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2015/31)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D0029BESCHLUSS (EU) 2015/1574 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. September 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2015/29)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D0025BESCHLUSS (EU) 2015/1195 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/25)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014D0059BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Februar 2014 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Lasereinrichtungen für Verbraucher gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/59/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.