Erwägungsgrund 2 32015D0001
Der Beschluss EZB/2004/3 wurde durch den Beschluss EZB/2011/6 geändert, um den Schutz des öffentlichen Interesses an der Stabilität des Finanzsystems der Union und der Mitgliedstaaten bei Anträgen auf Zugang zu Dokumenten der EZB zu gewährleisten, die sie im Zusammenhang mit ihren Maßnahmen und Politiken oder Beschlüssen im Bereich der Finanzstabilität erstellt oder in ihrem Besitz hält, einschließlich von Dokumenten im Zusammenhang mit ihrer Unterstützung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.