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Die Ämter des Verwalters oder stellvertretenden Verwalters einerseits und des Rechnungsführers oder stellvertretenden Rechnungsführers andererseits sind nicht miteinander vereinbar.
Jeder stellvertretende Verwalter handelt unter Aufsicht des Verwalters. Jeder stellvertretende Rechnungsführer handelt unter Aufsicht des Rechnungsführers.
Ein stellvertretender Verwalter vertritt den Verwalter, wenn dieser abwesend ist. Ein stellvertretender Rechnungsführer vertritt den Rechnungsführer, wenn dieser abwesend ist.
Wenn Beamte und sonstige Bedienstete der Union Aufgaben im Namen von Athena wahrnehmen, unterliegen sie weiterhin den für sie geltenden Vorschriften und Regelungen.
Für Personalmitglieder, die Athena von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, gelten dieselben Regeln, wie sie im Beschluss des Rates über die Regelung für abgeordnete nationale Sachverständige festgelegt sind, sowie die Bestimmungen, die von ihrer nationalen Verwaltung und dem Organ der Union oder Athena vereinbart wurden.
Das Personal von Athena muss vor der Ernennung eine Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des Rates bis mindestens zum Geheimhaltungsgrad „SECRET UE/EU SECRET“ erhalten haben oder über eine gleichwertige Ermächtigung seitens eines Mitgliedstaats verfügen.
Der Verwalter kann mit den Mitgliedstaaten oder den Organen der Union Verhandlungen führen und Vereinbarungen schließen, damit bereits im Voraus das Personal benannt werden kann, das im Bedarfsfall Athena unmittelbar zur Verfügung gestellt werden könnte.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.