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Der Rechnungsführer und mindestens ein stellvertretender Rechnungsführer werden vom Generalsekretär des Rates für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt.
Der Rechnungsführer übt sein Amt im Namen von Athena aus.
Der Rechnungsführer ist für Folgendes zuständig:
ordnungsgemäße Ausführung der Zahlungen, Annahme der Einnahmen und Einziehung der festgestellten Forderungen;
jährliche Erstellung des Jahresabschlusses von Athena und — nach Beendigung jeder Operation — Erstellung der Abschlussrechnung der Operation;
Unterstützung des Verwalters, wenn dieser dem Sonderausschuss den Jahresabschluss oder die Abschlussrechnung einer Operation zur Billigung vorlegt;
Rechnungsführung für Athena;
Festlegung der Regeln und Methoden der Rechnungsführung und des Kontenplans;
Festlegung und Validierung der Rechnungsführungssysteme für die Einnahmen und gegebenenfalls Validierung der vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen;
Aufbewahrung der Belege;
Kassenführung gemeinsam mit dem Verwalter.
Der Verwalter und der Befehlshaber der Operation übermitteln dem Rechnungsführer alle Informationen, die für eine Rechnungslegung erforderlich sind, welche das Vermögen von Athena und die Ausführung des von Athena verwalteten Haushalts wahrheitsgetreu darstellt. Sie gewährleisten, dass diese Informationen zuverlässig sind.
Der Rechnungsführer ist dem Sonderausschuss gegenüber rechenschaftspflichtig.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.