Erwägungsgrund 13 32021D0509
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. November 2018 zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU hat der Rat festgestellt, dass die Fazilität die Möglichkeit bietet, im Hinblick auf die Verwirklichung der GASP-Ziele den Kapazitätsaufbau bei Unionspartnern im Militär- oder Verteidigungsbereich zu finanzieren, und betont gleichzeitig, dass die hierfür im Rahmen des Unionshaushalts gegebenen Möglichkeiten in vollem Umfang genutzt werden müssen.