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Der Rat hat auf seiner Tagung vom 22. September 2003 beschlossen, dass die Union die Finanzierung der gemeinsamen Kosten von Militäroperationen jeglicher Größe, Komplexität oder Dringlichkeit flexibel verwalten können sollte und dass sie hierzu insbesondere bis spätestens zum 1. März 2004 einen ständigen Finanzierungsmechanismus für die Finanzierung der gemeinsamen Kosten aller künftigen Militäroperationen der Union einrichtet.
wenn der Rat die Durchführung einer militärischen Krisenreaktionsoperation der Union beschließt, zu deren Finanzierung sie beitragen, ihre Beiträge zu den…
Der Rat hat am 17. Juni 2002 Modalitäten für die Finanzierung von unionsgeführten Krisenbewältigungsoperationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen…
Der Rat hat am 23. Februar 2004 den Beschluss 2004/197/GASP über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der…
Der Rat hat am 21. November 2005 den Beschluss 2005/806/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische…
Nach Artikel 28 Absatz 1 EUV sind die der Union zur Verfügung zu stellenden Mittel in Beschlüssen des Rates festzulegen. Der finanzielle Bezugsrahmen für einen…
Die wirksame und einheitliche Umsetzung der Maßnahmen dieser Sicherheitspolitik wirft wichtige Fragen nach ihrer Finanzierung auf. Die Finanzierung zusätzlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.