Erwägungsgrund 7 32021D0509
In seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2016 und vom 6. März 2017 zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und Verteidigung hat der Rat bekräftigt, dass alle Anforderungen abgedeckt sein müssen, um die Partnerländer weiter dabei zu unterstützen, eigenständig Krisenprävention und Krisenbewältigung zu betreiben, einschließlich im Kontext von GSVP-Missionen oder -Operationen, die Ausbildung, Beratung und/oder Mentoring im Sicherheitssektor zum Gegenstand haben.