Erwägungsgrund 7 32015D0633
Die Union sollte dem Sekretariat des Übereinkommens daher einen Vorschlag zur Aufnahme von PFOA und ihren Verbindungen in Anlage A des Übereinkommens übermitteln. Dieser Vorschlag und der Standpunkt der Union in Bezug auf die Bedingungen für die Aufnahme von PFOA und ihren Verbindungen in Anlage A des Übereinkommens sollten sachdienlichen Informationen Rechnung tragen, die möglicherweise während des laufenden Beschränkungsverfahrens gemäß den Artikeln 68 bis 73 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gewonnen werden —