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1. [Rückzahlungen] Die BayernLB wird verpflichtet (soweit erforderlich über die BayernLB Holding AG) an den Freistaat Bayern eine einmalige Zahlung in Höhe von 1,24 Mrd. EUR („Claw-back-Einmalzahlung“) zu leisten sowie das 2008/2009 in Form einer stillen Einlage als Beihilfe erhaltene Eigenkapital in Höhe von 3 Mrd. EUR zurückzuzahlen („Beihilferückzahlung“). 2. Die Claw-back-Einmalzahlung i. H. v. 1,24 Mrd. EUR wird in folgenden Tranchen geleistet: (…) Sollte die zuständige Aufsichtsbehörde entscheiden, dass das aus der Nominalwertbilanzierung des BayernLabo-Zweckvermögens resultierende Eigenkapital auch aus aufsichtsrechtlicher Sicht ganz oder teilweise als Core-Tier-1-Kapital der BayernLB anerkannt wird, so erhöht sich die nächstmögliche Zahlungstranche der „Claw-back-Einmalzahlung“ um diesen Betrag; der weitere Zahlungsplan wird in diesem Fall entsprechend Tabelle 11 angepasst. 3. Die Beihilferückzahlung in Höhe von 3 Mrd. EUR wird in folgenden Tranchen geleistet: (…) Zusätzlich sind die verbleibenden Anteile der Stillen Einlage i. H. v. […] Mio. EUR durch die Kapitalfreisetzung auf Grundlage von Anhang I Punkt 33 bis 2017 an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen. 4. [Aufschub einer Zahlungsverpflichtung] Falls die Aufsichtsbehörde der BayernLB eine Zahlung gemäß Ziffer 2 untersagt oder einer Rückzahlung gemäß Ziffer 3 keine Zustimmung erteilt, werden die in diesen Ziffern vorgesehenen Rückzahlungen ausgesetzt. In diesem Fall wird die entsprechende Zahlungsverpflichtung aufgeschoben, bis die Aufsichtsbehörde der betroffenen Rückzahlung zustimmt bzw. nicht erneut untersagt. Falls einer Rückzahlung des zunächst aufgeschobenen Betrages auch im Folgejahr nicht die Zustimmung erteilt wird bzw. eine erneute Untersagung erfolgt, wird die Bundesregierung einen modifizierten Umstrukturierungsplan bei der Kommission notifizieren, der grundsätzlich zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen enthalten sollte, z. B. in der Form einer weitergehenden Bilanzsummenreduktion.
Der Gesamtbetrag der von einem Mitgliedstaat gewährten Stilllegungsbeihilfen muss abnehmende Tendenz aufweisen: der Rückgang darf Ende 2013 nicht weniger als 25…
Die Länder zahlen die Finanzhilfen zurück, wenn geförderte einzelne Maßnahmen nicht die Voraussetzungen der §§ 3 bis 6 erfüllen und der zurückzuzahlende Betrag…
1. [Umstrukturierungsphase] Die Umstrukturierungsphase endet am 31. Dezember 2015. Die nachfolgenden Zusagen finden während der Umstrukturierungsphase…
1. Die Rückforderung erstreckt sich nur auf die für die Jahre 2013 und 2014 (im Folgenden „die betreffenden Jahre“) gewährten Verringerungen der EEG-Umlage. 2.…
Die folgenden staatlichen Beihilfen, die von Deutschland in Form der nachstehend aufgeführten Maßnahmen unter Verletzung des Artikels 108 Absatz 3 des Vertrags…
„ANHANG ZUSAGENKATALOG IM BEIHILFEVERFAHREN SA.31883 ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN AG PRÄAMBEL Mit Beschluss der Kommission vom 19. September 2012 wurde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.