Erwägungsgrund 7 32015D0772
Dieser Beschluss sollte die Entwicklung des Europäischen Semesters und die Rolle des Ausschusses in diesem Prozess berücksichtigen. Insbesondere ist in der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates festgelegt, dass der Wirtschafts- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Wirtschaftspolitik, der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz gegebenenfalls im Rahmen des Europäischen Semesters konsultiert werden. Darüber hinaus wird in der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates festgehalten, dass bei den eingehenden Überprüfungen gegebenenfalls die an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen oder Aufforderungen des Rates berücksichtigt werden. Ferner wird festgehalten, dass die Korrekturmaßnahmenpläne für die Mitgliedstaaten, gegen die ein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht eingeleitet wird, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen berücksichtigen und im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den beschäftigungspolitischen Leitlinien stehen.