Erwägungsgrund 8 32015D0772
Der Ausschuss und die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligten Unionseinrichtungen, insbesondere der Wirtschafts- und Finanzausschuss, der Wirtschaftspolitische Ausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz, sollten eng zusammenarbeiten. Wenn es angezeigt ist und zwischen den beteiligten Ausschüssen einvernehmlich vereinbart wurde, kann die Zusammenarbeit des Ausschusses mit dem Ausschuss für Sozialschutz, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuss auch die Abhaltung gemeinsamer Sitzungen, insbesondere im Zusammenhang mit der jeweiligen Rolle der Ausschüsse im Rahmen des Europäischen Semesters, einschließen.