Art. 11 32015D0078
Die EUMAM RCA verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten, die von den Mitgliedstaaten oder Drittstaaten finanziert werden und die mit den Zielen der Mission in Einklang stehen und zur Erfüllung des Mandats beitragen.
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist Befehlshabers der Mission befugt, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, um Projekte, die die sonstigen Maßnahmen der EUMM Georgia in kohärenter Weise ergänzen, durchzuführen. In diesem Fall schließt der Befehlshaber der Mission nach eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMAM RCA bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden.Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter gegenüber den beitragenden Staaten aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMAM RCA bei der Verwendung der Finanzmittel dieser Staaten.
Das PSK beschließt, ob ein finanzieller Beitrag eines Drittstaats zur Projektzelle angenommen wird.