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Mitgliedstaaten, die über Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, über Häfen für seegehende Fischereifahrzeuge, die in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen, oder über Ausbildungseinrichtungen für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen verfügen und die noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, bemühen sich, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Urkunden über ihren Beitritt zu dem Übereinkommen innerhalb einer angemessenen Frist und möglichst bis zum 23. Mai 2017 beim Generalsekretär der IMO zu hinterlegen. Die Kommission legt dem Rat bis zum 23. Mai 2018 einen Bericht zur Überprüfung der Fortschritte in Bezug auf den Beitritt vor.
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