Beschluss (EU) 2015/799 des Rates vom 18. Mai 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen zu werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Übereinkommen stellt für den Fischereisektor auf internationaler Ebene durch die Förderung der Sicherheit von Leben und Eigentum auf See einen erheblichen Beitrag dar und trägt damit auch zum Schutz der Meeresumwelt bei. Daher ist es wünschenswert, dass seine Bestimmungen so rasch wie möglich umgesetzt werden.
Erwägungsgrund 3 32015D0799
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