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Wie bei der ersten Reihe von GLRGs wird zur Vereinfachung der Teilnahme von Instituten, die aus organisatorischen Gründen zur Kreditaufnahme beim Eurosystem eine Gruppenstruktur verwenden, eine Teilnahme an GLRG II als Gruppe möglich sein, sofern eine institutionelle Grundlage für eine Behandlung als Gruppe vorliegt. Die Teilnahme als Gruppe erfolgt über ein bestimmtes Mitglied der Gruppe, sofern die vorgegebenen Bedingungen erfüllt worden sind. Ferner müssen im Fall von Gruppen, die auf der Grundlage enger Verbindungen zwischen den Mitgliedern gebildet wurden, alle Gruppenmitglieder ihre Teilnahme an der Gruppe förmlich in schriftlicher Form bestätigen, damit die Liquiditätsverteilung innerhalb der Gruppe reibungslos verläuft. Eine GLRG-Gruppe, die für die Zwecke von GLRGs gemäß dem Beschluss EZB/2014/34 anerkannt wurde, kann unter Einhaltung bestimmter Mitteilungs- und Anerkennungsverfahren als GLRG-II-Gruppe an GLRG II teilnehmen.
Zur Vereinfachung der Teilnahme von Instituten, die aus organisatorischen Gründen zur Kreditaufnahme beim Eurosystem eine Gruppenstruktur verwenden, ist…
Institute können als Gruppe an GLRG II teilnehmen, indem sie eine GLRG-II-Gruppe bilden. Die Teilnahme als Gruppe ist für die in Artikel 4 dargelegte Berechnung…
1. Institute können als Einzelinstitut an GLRGs teilnehmen, sofern sie für Offenmarktgeschäfte des Eurosystems zugelassene Geschäftspartner sind. Ein Institut,…
Wenn ein Mitglied einer für die Zwecke von GLRGs gemäß dem Beschluss EZB/2014/34 anerkannten GLRG-Gruppe nicht Mitglied der entsprechenden GLRG-II-Gruppe sein…
Zur Behebung der Inkongruenz zwischen der Frist zur Beantragung von Änderungen in der Zusammensetzung der GLRG-II-Gruppe durch Leitinstitute gemäß dem auf der…
Institute, die an GLRG II teilnehmen möchten, werden bestimmten Meldepflichten unterliegen. Die gemeldeten Daten werden verwendet, a) um das Kreditlimit zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.