Erwägungsgrund 3 32016D0010
Wie bei der ersten Reihe von GLRGs wird zur Vereinfachung der Teilnahme von Instituten, die aus organisatorischen Gründen zur Kreditaufnahme beim Eurosystem eine Gruppenstruktur verwenden, eine Teilnahme an GLRG II als Gruppe möglich sein, sofern eine institutionelle Grundlage für eine Behandlung als Gruppe vorliegt. Die Teilnahme als Gruppe erfolgt über ein bestimmtes Mitglied der Gruppe, sofern die vorgegebenen Bedingungen erfüllt worden sind. Ferner müssen im Fall von Gruppen, die auf der Grundlage enger Verbindungen zwischen den Mitgliedern gebildet wurden, alle Gruppenmitglieder ihre Teilnahme an der Gruppe förmlich in schriftlicher Form bestätigen, damit die Liquiditätsverteilung innerhalb der Gruppe reibungslos verläuft. Eine GLRG-Gruppe, die für die Zwecke von GLRGs gemäß dem Beschluss EZB/2014/34 anerkannt wurde, kann unter Einhaltung bestimmter Mitteilungs- und Anerkennungsverfahren als GLRG-II-Gruppe an GLRG II teilnehmen.