Erwägungsgrund 4 32016D1039
Es ist im Interesse der Union, nach Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens eine Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung für die dem Westbalkan von der Union gewährten autonomen Handelspräferenzen zu beantragen.
Es ist im Interesse der Union, nach Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens eine Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung für die dem Westbalkan von der Union gewährten autonomen Handelspräferenzen zu beantragen.