Beschluss (EU) 2016/1039 des Rates vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Die Union muss diesen Antrag bei der WTO stellen.
Erwägungsgrund 5 32016D1039
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