Erwägungsgrund 5 32016D1112
Vor diesem schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Hintergrund haben die tunesischen Behörden und der Internationale Währungsfonds (IWF) im April 2013 eine nicht der Vorsorge dienende Bereitschaftskreditvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren über 1146 Mio. SZR (Sonderziehungsrechte) zur Unterstützung des wirtschaftlichen Anpassungs- und Reformprogramms Tunesiens geschlossen, die in der Folge bis Ende 2015 verlängert wurde. Insgesamt wurden im Rahmen des IWF-Programms nach sechs abgeschlossenen Programmüberprüfungen 1500 Mio. USD in Anspruch genommen.