Erwägungsgrund 21 32016D1112
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit der Makrofinanzhilfe der Union zu gewährleisten, sollte Tunesien geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte vorgesehen werden, dass die Kommission Kontrollen und der Rechnungshof Prüfungen durchführt.