Erwägungsgrund 16 32016D1112
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Tunesiens festgesetzt, wobei seine Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, insbesondere die ihm zur Verfügung stehenden Währungsreserven, berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe werden erwartete finanzielle Beiträge multilateraler Geber und die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Union und anderen Gebern berücksichtigt und auch ein bereits bestehender Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Tunesien und die Wertschöpfung durch das gesamte Engagement der Union werden einbezogen.