Erwägungsgrund 6 32016D1112
Im August 2013 ersuchte Tunesien die Union um ergänzende Makrofinanzhilfe von der Union. Daraufhin wurde im Mai 2014 ein Beschluss über eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 300 Mio. EUR in Form von Darlehen (MFA I) angenommen. Die Vereinbarung, in der die politischen Auflagen im Zusammenhang mit der MFA I festgelegt sind, trat am 4. März 2015 in Kraft. Nach Durchführung der vereinbarten politischen Maßnahmen wurde die erste Tranche der MFA I am 7. Mai 2015 ausgezahlt, die zweite Tranche folgte am 1. Dezember 2015.