Art. 101 32016D1351
Vertragsbediensteter im Sinne dieses Statuts ist ein Bediensteter, der in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung eingestellt wird, ohne eine Planstelle zu besetzen, die in dem Stellenplan aufgeführt ist, der dem Haushaltsplan der Agentur beigefügt ist.