Art. 103 32016D1351
Vertragsbedienstete werden nach den jeweiligen Aufgabenbereichen in vier Funktionsgruppen eingeteilt. Die einzelnen Funktionsgruppen werden in Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen unterteilt.
Die Grundtätigkeiten und die entsprechenden Funktionsgruppen sind in der nachstehenden Übersicht einander zugeordnet: Funktionsgruppe Besoldungsgruppen Funktionen IV 13 bis 18 Verwaltungs- oder Beratungstätigkeiten, Tätigkeiten im sprachlichen Bereich und gleichwertige technische Aufgaben unter der Aufsicht von Bediensteten auf Zeit III 8 bis 12 Ausführende Tätigkeiten, Abfassung von Texten, Buchhaltung und sonstige gleichwertige technische Aufgaben unter der Aufsicht von Bediensteten auf Zeit II 4 bis 7 Sekretariats- und Bürotätigkeiten und sonstige gleichwertige Aufgaben unter der Aufsicht von Bediensteten auf Zeit I 1 bis 3 Manuelle Tätigkeiten und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten unter der Aufsicht von Bediensteten auf Zeit
Die Agentur erstellt ausgehend von dieser Übersicht eine Beschreibung des Aufgabenbereichs für jede Grundtätigkeit.
Artikel 7 gilt entsprechend.