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Die Artikel 11 bis 35 gelten entsprechend.
Artikel 7 gilt entsprechend.
Die Artikel 72 und 73 gelten entsprechend.
Die Rechte und Pflichten der nach Artikel 5 des Vertrags Berechtigten richten sich nach den im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Vorschriften, soweit…
Die Artikel 59 bis 67 gelten vorbehaltlich der in den Artikeln 113 und 114 vorgesehenen Abweichungen entsprechend.
Die Artikel 84 und 85 sowie Anhang V Artikel 29 gelten entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.