Art. 103 Abs. 4 32016D1351Artikel 7 gilt entsprechend.
Art. 134 Abs. 1 32016D1351Die Artikel 84 und 85 sowie Anhang V Artikel 29 gelten entsprechend.
Art. 104 32016D1351Die Artikel 11 bis 35 gelten entsprechend.
§ 15 Abs. 1 WBVGGesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen
In Verträgen mit Verbrauchern, die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen, müssen die Vereinbarungen den Regelungen des Siebten und…
Art. 112 32016D1351Die Artikel 59 bis 67 gelten vorbehaltlich der in den Artikeln 113 und 114 vorgesehenen Abweichungen entsprechend.